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Die Göttinger Scharwache

von Timo Pietsch

Die Scharwache im heutigen „Alten Rathaus“ (Markt 9) ist seit fast 280 Jahren eng mit der Stadt Göttingen verknüpft. Immer war es ein Ort des Zusammentreffens. Während es heute einen Ort der Geselligkeit und der lukullischen Genüsse darstellt, war die Scharwache in ihrer Geschichte eher durch soziale und gesellschaftliche Konflikte geprägt. Denn auch wenn die Redensart davon ausgeht, dass sich der Dritte freut, wenn zwei sich streiten, so freute sich bei den in Rede stehenden Konflikten letztlich niemand. Auf eben diese Konfliktträchtigkeit des städtischen Zusammenlebens soll im Folgenden ein Blick geworfen werden.

Forschungsstand

Eine umfassende Geschichte der Göttinger Scharwache, die 1906 zum Ratsweinkeller umfunktioniert wurde (Binder 1990, S. 19), ist noch nicht geschrieben. Dies ist umso bedauerlicher, als doch schon die bereits vorliegenden, verstreuten Forschungsergebnisse die Bedeutung der Scharwache für die Göttinger Geschichte eindrucksvoll in Szene setzen.

Scharwache nach 1900 (Kelterborn 1936).

Scharwache nach 1900 (Kelterborn 1936).

Die 28 Jahre (1735-1763) nach der Einrichtung der Scharwache, in der sie ihre ursprünglich zugewiesene Funktion ausgeübt hat, sind in einem schönen Überblick dargestellt (Brüdermann 1990, S. 79-84). Eine erschöpfende Darstellung der folgenden 143 Jahre (1763-1906) fehlt jedoch. Immerhin finden sich für diesen Zeitraum einige Schlaglichter, jedoch unterschiedlichster Qualität (vgl. etwa Lüdtke 1988, S. 164-170; Waldwege 1934, S. 51; Alexander 1979, S. 8 f.).

Deutlich wird aus dem bislang Greifbaren, dass die Scharwache nicht nur als Indikator für die sozialen Ambivalenzen zwischen Stadt und Universität gesehen werden muss, sondern auch exemplarisch für die Göttinger Kompetenzstreitigkeiten zwischen den verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtshoheitsträgern gewesen ist.

Die Scharwache – historischer Abriss

Ankündigung des „academischen Magistrats“ vom 1. September 1735

Ankündigung des „academischen Magistrats“ vom 1. September 1735

Von Seiten des „academischen Magistrats“ wurde am 1. September 1735 bekanntgegeben, „daß die wieder neu errichtete Schaar- und Nacht-Wache ihr Amt nunmehro antreten solle“, mit der Aufgabe „quietis publicae & securitatis vniuscuiusque vestrum custodes“ zu garantieren (Universita[e]ts-Neuigkeiten 1735, S. 3 f.), also „für öffentliche Ruhe und für die Sicherheit eines jeden Bürgers“ Sorge zu tragen (Übersetzung nach Schmeling 1987, S. 60).

Die bis 1734 personell wechselnde Bürgerwache erschien, in Anbetracht der antizipierten Konflikte, nicht mehr in der Lage die städtische Nachtruhe zu gewährleisten. Die Stadt orientierte sich an der Leipziger Universität, die – wie auch andere etablierte Universitäten – eine professionelle, mithin hauptamtliche, Wachtruppe eingesetzt hatte (Brüdermann 1990, S. 79). Nur eine solche schien in der Lage, den Auseinandersetzungen Herr zu werden, die mit dem Einzug einer neuen sozialen Gruppe, der Universitätsangehörigen, in die bestehende städtische Gesellschaft zu erwarten waren (vgl. Schmeling 1987, S. 59). Sie sollte der „mehrern Sicherheit und Bequemlichkeit der Stadt und Universita[e]t“ dienen (Hollmann 1787, S. 95).

Bereits die Bezeichnung „Scharwache“ spiegelt einen Teil ihres Aufgabenbereichs wieder. So diente die im Keller des Rathauses eingerichtete Lokalität  (Brüdermann 1990, S. 80) – die gleich der Institution als Scharwache bezeichnet wurde – vornehmlich als Sammel- und Anlaufpunkt, von dem aus die Scharwächter ihre Patrouillen begannen und an dem sie diese auch wieder beendeten. Dies stellt die wesentlichen Abgrenzung zur Schildwache dar, die einen örtlich festen Wachposten einnimmt, aber nicht patrouilliert (Grimm/Grimm 1893, Sp. 2227 f.).

Die Scharwache nahm mit ca. zwölf Mann im September 1735 ihre Tätigkeit auf (Brüdermann 1990, S. 79 setzt den Beginn wohl ungenau im Mai 1735 an; vgl. Schmeling 1987, S. 60). Das Personal war jedoch auf Grund seiner physischen Konstitution den vorgesehenen Aufgaben kaum gewachsen. Nicht nur rekrutierten sich die Scharwächter regelmäßig aus soldatischen „Invaliden“, die zum übermäßigen Alkoholkonsum – auch während des Dienstes – neigten. Vielmehr betrug ihr Altersdurchschnitt beispielsweise im Jahr 1736 48 Jahre, wobei der Älteste auf 71 Lebensjahre zurückblicken konnte (Brüdermann 1990, S. 79-81). Dementsprechend waren schon die regulären Verpflichtungen belastend, die sie im Rahmen ihrer Patrouillen zu erfüllen hatten – wie das Überwachen der Einhaltung der Sperrstunde, das frühzeitige Melden von Bränden sowie die allgemeine Sicherung von Ruhe und Ordnung. Konflikte mit Studenten – wie sie etwa aus der Kontrolle ihrer Stubengesellschaften resultieren konnten – waren kaum zu bewältigen (Brüdermann 1990, S. 80 f.).

Insbesondere auf Grund der im Folgenden darzustellenden sozialen Konflikte und Kompetenzstreitigkeiten wurde die Scharwache 1756 einer grundlegenden, jedoch vergeblichen Revision unterzogen und schließlich in ihrem ursprünglichen Aufgabenbereich durch „eine von der Schaarwache verschiedene Ja[e]ger- oder Polizeywache“ (Meiners 1801, S. 275) ersetzt. Die Institution Scharwache war damit, soweit ersichtlich, bereits nach 28 Jahren endgültig erloschen. Die Bezeichnung der Lokalität auf der Rückseite des Rathauses als „Scharwache“ blieb jedoch bestehen. Die verbliebene „kleine Scharwache“ (so Brüdermann 1990, S. 84) für rein städtische Angelegenheiten war weiterhin im Rathaus ansässig, scheint jedoch wieder als Bürgerwache konstituiert gewesen zu sein (jedenfalls in den 1830er Jahren: Lüdtke 1988, S. 164).

Handlungsunfähigkeit durch Kompetenzkonflikte und akademische Distinktion

Das zentralste Problem der Scharwache war, dass sie zwar organisatorisch sowie in ihrer Gerichtsbarkeit der Stadt zugeordnet war, jedoch gegebenenfalls auch universitärer Weisung unterlag. Dies war das Resultat einer „Generalrequisition“, die erforderlich schien, damit die Studentenschaft sich bei Zugriffen durch die Scharwache nicht in ihrer akademischen Freiheit beschnitten sehe (Brüdermann 1990, S. 79 f.).

Das Dilemma, in dem sich die Scharwache als Institution befand, fasste der Göttinger Ordinarius Christoph Meiners 1801 wie folgt zusammen: „Die Schaarwache mochte sich benehmen, wie sie wollte, so that sie weder den Studierenden, noch der akademischen Obrigkeit jemals Genu[e]ge. Bald klagte man, daß sie zu spa[e]t, oder nicht nachdru[e]cklich genug gesteuert; viel ha[e]ufiger, daß sie die Studierenden u[e]ber die Gebu[e]hr gemißhandelt habe“ (Meiners 1801, S. 273 f.). Sie wurde quasi handlungsunfähig. Verwaltungskonflikte waren ohnehin ein Göttinger Spezifikum, so konstatiert etwa der Göttinger Jurist Georg Heinrich Oesterley, dass „[i]n keiner Stadt der Hannoverschen Lande […] sich eine verwickeltere Gerichtsverfassung, als in Göttingen“ finde (Oesterley 1833, S. 1).

Jedoch nützte dieser Vermittlungsversuch in Form der „Generalrequisition“ zwischen Stadt und Universität nichts. Denn es bestand von Anfang an Feindschaft zwischen den Studenten und den Scharwächtern, die vom akademischen Nachwuchs abwertend als „Schnurren“ bezeichnet wurden. Die tiefe Abneigung veranlasste die Studenten nicht nur zu Allianzen mit ihnen grundsätzlich ebenfalls ungeliebten Personengruppen (Soldaten, Handwerker), sondern nahm mithin 1736 sogar tödlichen Ausgang; Scharwächter Christian Kasten starb durch einen Degenstich ins Herz (Brüdermann 1990, S. 83 f., 461-464).

Generell ist für die Studentenschaft das immer wiederkehrende Insistieren auf ihre akademische Freiheit sowie die Betonung ihrer studentischen Ehre charakteristisch (vgl. etwa Brüdermann 1990, S. 464-469; Tütken 1999, S. 41-48).

Wie weit es allerdings tatsächlich mit der Ehre der studiosi her war, zeigt sich an zahlreichen und verschiedensten Stellen. Universitäts-Prediger Gottfried Leß etwa charakterisierte die Studentenschaft der Anfangsjahre, anlässlich seiner „Jubelpredigt“ zum 50jährigen Universitätsjubiläum folgendermaßen: „Mehr ein Schwarm von Bachanten und Unsinnigen, als eine Gesellschaft von So[e]hnen der Musen und Lieblingen der Wissenschaften. Jn den Ho[e]rsa[e]len: Tumult; Grobheit; Barbarey; auf den Strassen, Geschrey und fu[e]rchterliches Getu[e]mmel am Tage und des Nachts Schrecken und Verwu[e]stung! Viel grobe Unthaten, auch Morde der Studierenden“ (Pütter 1788, S. 408; dazu auch Nissen 1972, S. 38).

Auch der wütende Brief einer Mutter, der Baronin von Moringen, an ihren Filius vom 11. August 1756, legt beredtes Zeugnis vom ehrenvollen Studentenleben ab, wenn sie schreibt: „Seine Schmierereien habe ich erhalten und daraus gesehen, daß Er beim Schreiben derselben voll und toll sein mußte wie eine Haubitze, auch riecht das Briefpapier so er verwendet hat, nicht nach dem Studierzimmer eines braven Studenten, sondern es stinkt nach einem ganz gemeinen Parfum, nach Tabak und Kneipe. […] der Donner soll hereinschlagen, wenn ich Ihm nicht seine Marotten aus dem Schädel treibe. […] Ich aber erwarte mit nächstem Schreiben das Versprechen, sich zu bessern, sonst lasse ich anspannen und sehe selbst nach dem Rechten“ (Klein/Müller-Ruguski 1986, S. 70 f.).

Besonders eindrucksvoll präsentiert sich die studentische Distinktion zudem im poetischen Gewande des 1734 verfassten „Reglement für einige auf der Universität Göttingen grob gesinnte“ (Unger 1861, S. 165; dazu auch Kühn 1987, S. 150-152):

„Bürger, lernet höflich sein,
sonst wird man euch Mores lehren,
Euren Buckel blau verkehren,
und die Fenster schmeissen ein.
Sollen euch nicht Pursche brühen,
Müsst ihr fein den Hut abziehen,
Damit legt ihr Ehre ein,
Bürger, lernet höflich sein.
Nennt die Purschen nicht mehr Er,
Wenn ihr sie um etwas fraget,
Redet ihr mit Uns, so saget:
Was befehlen Sie, mein Herr!
So wird man euch höflich nennen,
Euch für kluges Volk erkennen,
Und euch schadet nimmermehr;
Nennt die Purschen nur
nicht Er.
Bürger, schwäntzt die Purschen nicht,
Wollt ihr eure Nahrung treiben,
Muss Betrügerei wegbleiben,
Dieses dient euch zum Bericht.
Mit dem tische, Stub’ und Bette
Schnellt ihr Pursche um die Wette,
Weil euch noch die Kitzel sticht,
Bürger, schwäntzt die Pursche nicht.
Jungfern, denket auch daran,
Machet, seht ihr uns von ferne,
Eure Complimentgen gerne,
Sonst hängt man euch Kletten an.
Wolt ihrs mit der Grobheit wagen,
Wird man künfftig zu euch sagen:
Grobe Keule, pfui dich an!
Jungfern, denket nur daran.“

Erst nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges (1763) „sah man ein, daß es theils unschicklich sey, ehrlose Menschen, und eine ho[e]chst geehrte und edle Jugend von denselbigen Personen angreifen und ergreifen zu lassen“ (Meiners 1801, S. 274). Daher stand die nunmehr eingerichtete Jägerwache auch unmittelbar der Universität zur Verfügung (Brüdermann 1990, S. 84 f.).

 

Literatur:

Alexander, Wolfgang (1979): Als die moderne Zeit die Scharwache und Nachtwächter in der Stadt überholte, in: Göttinger Monatsblätter 6, Nr. 69, S. 8-9.

Binder, Leonore (1990): Hermann Schaper und die Neugestaltung des Göttinger Rathauses 1883-1903, Göttingen. (Studien zur Geschichte der Stadt Göttingen; Bd. 16).

Brüdermann, Stefan (1990): Göttinger Studenten und akademische Gerichtsbarkeit im 18. Jahrhundert, Göttingen. (Göttinger Universitätsschriften. Serie A: Schriften; Bd. 15). (Zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1987).

Kühn, Helga Maria (1987): Studentisches Leben im Göttingen des 18. Jahrhunderts nach zeitgenössischen Berichte, Briefen, Reisebeschreibungen und Akten des Stadtarchivs, in: Hans-Georg Schmeling (Hrsg.), Göttingen im 18. Jahrhundert. Eine Stadt verändert ihr Gesicht. Texte und Materialien zur Ausstellung im Städtischen Museum und im Stadtarchiv Göttingen. 26. April – 30. August 1987, Göttingen, S. 145-181.

Lüdtke, Alf (1988): Polizeiliches Einschreiten und „Menschengefühl“. Zwei Szenen aus dem Göttingen von 1830, in: Kornelia Duwe/Carola Gottschalk/Marianne Koerner (Hrsg.): Göttingen ohne Gänseliesel. Texte und Bilder zur Stadtgeschichte, Wieden.

Schmeling, Hans-Georg (1987): Stadt und Universität im Spiegel der ersten Göttinger Wochenblätter, in: ders. (Hrsg.), Göttingen im 18. Jahrhundert. Eine Stadt verändert ihr Gesicht. Texte und Materialien zur Ausstellung im Städtischen Museum und im Stadtarchiv Göttingen. 26. April – 30. August 1987, Göttingen, S. 31-72.

Tütken, Johannes (1999): Die Forderung nach Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit im Revolutionsjahr 1848 und ihr Scheitern. Gleichheit und Ungleichheit vor Gericht und Polizei, in: Georgia Augusta. Nachrichten aus der Universität Göttingen 70, S. 41-49.

Quellen:

Grimm, Jacob/Grimm, Wilhelm (1893): Deutsches Wörterbuch, Bd. 14 (Bd. 8: R – Schiefe). Leipzig [Nachdruck: München 1984]. Online verfügbar unter URL: http://dwb.uni-trier.de/de/.

Hollmann, Samuel Christian (1787): Die Georg-Augustus-Universita[e]t zu Go[e]ttingen, in der Wiege, in Jhrer blu[e]henden Jugend, und reiffererm Alter. Mit unpartheiischer Feder entworfen von Einem Jhrer Ersten, und nun allein noch u[e]brigem, Academischem Lehrer. Hrsg. v. Johann Beckmann. Göttingen. Online verfügbar unter: URL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN638577810.

Kelterborn, Ernst (1936): Göttinger Rathaus und Marktplatz im Wandel der Zeit, Göttingen.

Klein, Diethard H./Müller-Roguski, Teresa (Hrsg.) (1986): Göttingen. Ein Lesebuch. Die Stadt Göttingen einst und jetzt in Sagen und Geschichten, Erinnerungen und Berichten, Briefen und Gedichten, Husum.

Meiners, C[hristoph] (1801): Ueber die Verfassung und Verwaltung deutscher Universita[e]ten, Bd. 1. Göttingen. Online verfügbar unter: http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10733812-9.

Nissen, Walter (1972): Göttingen gestern und heute. Eine Sammlung von Zeugnissen zur Stadt- und Universitätsgeschichte, Göttingen.

Oesterley, [Georg Heinrich] (1833): Darstellung der Gerichtsverfassung in der Universitätsstadt Göttingen, Göttingen. Online verfügbar unter: http://books.google.de/books?id=YlREAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false.

Pütter, [Johann Stephan] (1788): Versuch einer academischen Gelehrten-Geschichte von der Georg-Augustus-Universita[e]t zu Go[e]ttingen. Zweyter Theil von 1765. bis 1788, Göttingen. Online verfügbar unter: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN333024753.

Unger, Friedrich Wilhelm (1861): Göttingen und die Georgia Augusta. Eine Schilderung von Land, Stadt und Leuten in Vergangenheit und Gegenwart für Einheimische und Fremde, Göttingen. Online verfügbar unter: http://books.google.de/books?id=53wAAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false.

Universita[e]ts-Neuigkeiten (1735), in: Wo[e]chentliche Go[e]ttingische Nachrichten, hrsg. v. Samuel Christian Hollmann, XXX. Stu[e]ck. v. 5. September 1735, S.3-4. Online verfügbar unter: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN719962684.

Waldwege, Fritze vom (1934): Von der alten Chöttinger Scharwache. Dem Leben nacherzählt, in: Alt-Göttingen. Blätter zur Geschichte der Universitätsstadt. Beilage der Göttinger Zeitung, Nr. 17, S. 51.

Stand: 31.01.2013

Das Accouchierhaus

von Leonhard Link

Bereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts waren Professoren der Universität Göttingen um die Entstehung und Konsolidierung einer akademischen Wissenschaft des Entbindens bemüht. In den 1790er Jahren wurde in der Universitätsstadt die erste explizit für diesen Zweck vorgesehene universitäre Entbindungsklinik im deutschen Sprachraum errichtet. Das  heutige Gebäude des Musikwissenschaftlichen Seminars in der Kurzen Geismarstraße beherbergte seit seiner Errichtung im ausgehenden 18. Jahrhundert (1785-91)  für gut hundert Jahre die Entbindungsklinik der Universität Göttingen.

Bereits vier Jahrzehnte zuvor war der Bau des am gleiche Ort befindlichen Heilig-Kreuz-Hospitals auf Initiative Albrecht von Hallers partiell umfunktioniert worden, um dem gerade nach Göttingen berufenen außerordentlichen Professor der Medizin, Johann Georg Roederer (1726-1763), Räumlichkeiten für Entbindungen zur Verfügung zu stellen (Schlumbohm 2012, S. 13-15). Die im Hospital erfolgenden Geburten sollten einerseits daserfahrungswissenschaftlich fundierte akademische Entbindungswesen etablieren und konsolidieren helfen. Andererseits sollte den Studenten der 1737 gegründeten Universität sowie einer marginalen Zahl an Hebammenschülerinnen praktische Ausbildung zuteilwerden. Sie sahen bei den Geburten zu und ausgewählte Studenten durften auch selbst Hand anlegen (Schlumbohm 2012, S. 20-21). Die Anfänge der ärztlich-akademischen Geburtshilfe in Göttingen standen also ganz im Geiste der Aufklärung. Der aus jahrhundertelanger Praxis gewonnen Erfahrung der Hebammen stand man misstrauisch gegenüber und setzte es sich zum Ziel, durch Beobachtung gewonnenes, „rationales“ und nicht zuletzt männliches Wissen zur Grundlage der Entbindungskunst zu machen (Schlumbohm 2012,S. 10-13). Die weibliche Domäne der Geburtshilfe wurde so Gegenstand eines Prozesses der Medikalisierung, der mit einer professoral-akademischen Maskulinisierung korrespondierte.

Bild Accouchierhaus

Das im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts errichtete Accouchierhaus in der Kurzen Geismarstraße. (Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Accouchierhaus_Goettingen_%28Stammbuchblatt%29.jpg)

Der Bau des Accouchierhauses

Bereits Roederer, der in seiner nach nur zwölf Jahren durch einen frühen Tod beendeten Amtszeit die Entbindung von 232 Geburten im Heilig-Kreuz-Hospital geleitet hatte, beklagte sich wiederholt über Platzmangel und den desolaten baulichen Zustand des Krankenhauses (Wehl 1931, S. 5). Doch auch unter der Leitung seines Nachfolgers Heinrich August Wrisberg blieben die baulichen Probleme weiter bestehen. Erst in der Amtszeit des jungen Professors Johann Friedrich Fischer (1759-1814), der 1782 nach Göttingen berufen wurde, sollte der Bau eines neuen „Accouchierhauses“ Abhilfe verschaffen (Kuhn u.a. 1987, S. 176). Die gleichzeitige Unterbringung von bis zu vierzehn Schwangeren sollte so möglich werden (Schlumbohm 2012, S. 286).
Fischer, der durch eine mehrere Jahre andauernde Reise Einblick in Hospitäler und Geburtskliniken in unterschiedlichen Regionen Europas erhalten hatte, war hinsichtlich der Planung für das Göttinger Gebäude vor allem durch den Kasseler Geburtshelfer Georg August Stein beeinflusst (Schlumbohm 2012, S. 26-28). Nun musste Überzeugungsarbeit hinsichtlich der Finanzierung geleistet werden. Für die Zustimmung vonseiten der königlich-hannoverschen Regierung waren vor allem bevölkerungspolitische Argumente ausschlaggebend: Von der Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit, die man sich von einer Institutionalisierung des ärztlichen Entbindungswesens versprach, erhoffte man sich ein für die militärische Stärke als notwendig interpretiertes Bevölkerungswachstum (Schlumbohm 1988, S. 154).

Kostengünstig war die zwischen 1785 und 1791 errichtete, luxuriös anmutende Entbindungsklinik nicht. Gigantische Flure, hohe Decken und ein ausladendes Treppenhaus sollten eine gute Belüftung gewährleisten und so der Gesundheit der Patientinnen förderlich sein. Zudem war das obere Stockwerk als Wohnung des Direktors vorgesehen (Schlumbohm 1988, S. 151). Angesichts alternativer Karriereperspektiven bewohnte Fischer die Direktorenwohnung jedoch nur ein Jahr lang.

Acc1

Unterschiedliche Anwendungen der Geburtszange nach Friedrich Benjamin Osiander. (Quelle:
Kuhn, Walther; Tröhler, Ulrich; Teichmann, Alexander; Deinhard, M. (1987), Armamentarium obstetricium Gottingense. Eine historische Sammlung zur Geburtsmedizin, Göttingen, S. 88.)

Die Entbindungsklinik unter Friedrich Benjamin Osiander

Sein Nachfolger wurde Friedrich Benjamin Osiander (1759-1822), der in seinem 30 Jahre währenden Direktorat die Zahl der Geburten in die Höhe trieb. Osiander, der schon seit geraumer Zeit als selbstständiger Arzt eine Praxis für Geburtshilfe führte, war in Fachkreisen bereits durch mehrere „entbindungswissenschaftliche“ Publikationen bekannt (Schlumbohm 2012, S. 57-68). Zunehmend berüchtigt wurde Osiander durch den exzessiven Gebrauch der Geburtszange , worauf – so Osianders Wortwahl – „so manche Hebamme und so manches einfältige Weib“ mit „Vorurteilen“ reagierte (Schlumbohm 2012, S. 69). Von den 2540 durch Osiander geleiteten Geburten in der Entbindungsklinik entschied er, dass nur knapp mehr als die Hälfte „der Natur überlassen“ werden sollten – sie fielen somit in den Zuständigkeitsbereich der Hebammen – während die verbleibenden 1016 Geburten mithilfe der Zange und somit durch Männer durchgeführt wurden. Neben einigen wenigen Hebammenschülerinnen waren meist um die 20 Studenten bei diesen Geburten anwesend, einige durften bei den Untersuchungen helfen bzw. den Gebrauch der Zange einüben. (Schlumbohm 1988, S. 156)

Als besonders schockierend empfanden schon Osianders Zeitgenossen seine instrumentelle Haltung zu den Patientinnen des Accouchierhauses. Explizit formulierte Osiander, dass die gebärenden Frauen der Klinik und der Wissenschaft zu dienen hatten. Selbst die Leichen der verstorbenen Mütter und Säuglinge (knapp 13% starben bei der Geburt oder kamen tot zur Welt) (Schlumbohm 2012, S. 435) versuchte Osiander für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Man sezierte die toten Körper oder präparierte verstorbene Föten, um sie als Puppen für Übungen am „Phantom“ (einem dem weiblichen Unterleib nachempfundenen Modell) zu nutzen bzw. nahm sie in die Sammlung der Klinik auf (Schlumbohm 1988, S. 159).

Die Patientinnen

Doch wer waren die Frauen, die ihre Kinder im Göttinger Accouchierhaus zur Welt brachten? Welche Motive bildeten die Grundlage für diese zur damaligen Zeit unübliche Entscheidung?

Osiander selbst berief sich auf die Offenheit des Hospitals: „jede Schwangere, Verheuratete und Unverheuratete, Inländerin und Ausländerin, Christin und Jüdin, Weiße und Negerin“ (Schlumbohm 2012, S. 279) sei als Patientin willkommen. Ausgeschlossen waren nur Frauen, die an ansteckenden Krankheiten litten (Schlumbohm 2012, S. 296). Tatsächlich waren die Schwangeren, die die Klinik aufsuchten, von breit gestreuter geographischer Herkunft und, hiermit in Zusammenhang stehend, unterschiedlichen religiösen Bekenntnisses.
Ihre soziale Herkunft jedoch war fast ausnahmslos gleich. Fast alle Frauen waren als Magd oder Dienstmädchen tätig. Zudem waren sie fast durchweg ledig, nach damaliger Vorstellung war ihre Schwangerschaft somit illegitim. Gerade einkommensschwache Frauen, die nicht auf die Hilfe eines Ehemanns rechnen konnten, entschieden sich also für die Entbindung im Accouchierhaus (Schlumbohm 2012, S. 279-286). Hier wurden ihnen kostenlose Verpflegung und Wohnraum zur Verfügung gestellt, zudem mussten sie nur leichte Arbeiten verrichten. Auch religiöse Motivationen mögen für ledige Schwangere in prekären Verhältnissen relevant gewesen sein. Im Betzimmer im Erdgeschoss des Gebäudes konnten sie die „Kirchenbuße“ tun, eine für uneheliche Schwangerschaften verlangte Handlung, die in den Gemeinden normalerweise öffentlich praktiziert wurde und neben stigmatisierenden Wirkungen auch eine Geldstrafe abverlangte, die im Kontext der Entbindungsklinik entfiel (Schlumbohm 1988, S. 152-153).

Für diese Leistungen hatten die schwangeren Frauen jedoch durchaus einen Preis zu zahlen. Weitestgehend ihrer Handlungsfähigkeit beraubt, wurden sie mit der Aufnahme ins Hospital zu Objekten einer Wissenschaft gemacht, die noch in den Kinderschuhen steckte. Schon bei der Aufnahme wurden die Frauen einer vermutlich als peinlich empfunden körperlichen Inspektion durch den männlichen Geburtshelfer unterzogen (Schlumbohm 2012, S. 399). Später folgten zweimal wöchentlich stattfindende Untersuchungen durch Studenten. Den häufigen Gebrauch der 40 cm großen Zange bei der unter Anwesenheit von Studenten stattfindenden Geburt begründete Osiander allein mit der Aussage, dies sei „zum Unterricht und zur Übung der Studenten“ notwendig (Schlumbohm 1988, S. 156-157). Nicht das Wohl der Schwangeren und des Kindes als Individuen stand im Vordergrund, sondern der kollektive Fortschritt der Wissenschaft.

Vom Accouchierhaus zur Frauenklinik

Bis zu seinem Tod im Alter von 63 Jahren reduzierte Osiander die Zahl der durch künstliche Hilfe durchgeführten Geburten jedoch zunehmend. Nachdem sein Sohn die Leitung des Hospitals vorübergehend übernommen hatte, erfolgte unter dem Direktorat Ludwig Julius von Mendes (1779-1832) eine Einbeziehung der Behandlung von nicht mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stehenden spezifisch weiblichen Krankheiten in den Tätigkeitsbereich der Entbindungsklinik. So beschäftigte sich Mende etwa mit der Therapie des Gebärmutterhalskrebses, eine Thematik, die auch zum Gegenstand der Lehre werden sollte (Kuhn u.a. 1987, S. 180). Die gerade im Entstehen begriffene Gynäkologie hielt so Einzug in das Göttinger Hospital. Die Entwicklung vom Accouchierhaus zur Universitätsfrauenklinik kündigte sich an (Seidel 1998, S. 308-312).
Mendes Nachfolger, Eduard Caspar Jacob von Siebold (1801-1861), etablierte in den 50er Jahren eine bahnbrechende Neuerung der Medizin in der Praxis des Göttinger Accouchierhauses. Die Erfindung der Äthernarkose wurde nun für Kaiserschnitte nutzbar gemacht (Kuhn u.a. 1987, S. 181). Für die Mutter war diese Operation jedoch in den meisten Fällen immer noch tödlich (Seidel 1998, S. 362). Erst in den 1870er Jahren sollte die Einführung antiseptischer Wundbehandlungen in Geburtshilfe und Gynäkologie sowie die parallele Entwicklung neuer operativer Techniken eine realistische Überlebenschance der per Kaiserschnitt operierten Frauen ermöglichen (Kuhn u.a. 1987, S. 182-183).

Unter Leitung Max von Runges entschloss man sich am Ende des 19. Jahrhunderts, das Gebäude in der Kurzen Geismarstraße zu verlassen. Nicht zuletzt angesichts der Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der Klinik um die sich konsolidierende Gynäkologie war das alte Accouchierhaus zu klein geworden. Der 1896 bezogene Neubau in der Humboldtallee (inzwischen: Abteilung Ethik und Geschichte der Medizin) beherbergt noch heute die von Roederer im 18. Jahrhundert begründete geburtsmedizinische Sammlung (Kuhn u.a. 1987, S. 183).

Literatur:

Schlumbohm, Jürgen (1988), Ledige Mütter als „lebendige Phantome“ – oder: Wie die Geburtshilfe aus einer Weibersache zur Wissenschaft wurde, in: Kornelia Duwe, Carola Gottschalk und Marianne Koerner (Hg.), Göttingen ohne Gänseliesel. Texte und Bilder zur Stadtgeschichte, Gudensberg-Gleichen, S. 150–159.

Kuhn, Walther; Tröhler, Ulrich; Teichmann, Alexander; Deinhard, M. (1987), Armamentarium obstetricium Gottingense. Eine historische Sammlung zur Geburtsmedizin, Göttingen.

Schlumbohm, Jürgen (2012), Lebendige Phantome. Ein Entbindungshospital und seine Patientinnen 1751-1830, Göttingen.

Seidel, Hans-Christoph (1998), Eine neue „Kultur des Gebärens“. Die Medikalisierung von Geburt im 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland, Stuttgart.

Wehl, Hans (1931), Die Entwicklung der Geburtshilfe und Gynäkologie an Hand der Geschichte der Göttinger Universitäts-Frauenklinik in den Jahren 1751 – 1861, Göttingen. Univ. Diss.