Das Armen- Arbeitshaus

von Fee Lautenschläger

Das Armen-Arbeitshaus zählte für den Göttinger Stadt-Physikus Karl Marx zu den „neuesten Einrichtungen der Armen- Anstalten in Göttingen“. Es wurde 1818 in der Angerstraße als moderne Institution an Stelle des bisherigen „Werkhauses“  gegründet und hatte bis zum Jahre 1911 in seiner ursprünglichen Funktion als geschlossene Armenpflege Bestand (Marx 1824, S. 300).

Aufruf der Göttinger Armen-Deputation und des Frauenvereins

Aufruf der Göttinger Armen-Deputation und des Frauenvereins, Flugschrift Göttingen 1854.

Das 19. Jahrhundert war stark von dem Gedanken der Arbeitsverpflichtung eines jeden arbeitsfähigen Menschen geprägt. Ziel jeder Armenhilfe war es, allen Arbeitsfähigen – mit Zwang und Hilfe, in offenen oder geschlossenen Einrichtungen – zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu verhelfen. Seit der Eröffnung der Georg-August-Universität im Jahre 1739 bot Göttingen einen besonders attraktiven Zufluchtsort für arbeitsuchende Menschen, die sich von der aufstrebenden Stadt ein besseres Leben erhofften. Insbesondere die Brüder Ludwig Gerhard und Arndt Heinrich Wagemann haben im 18. Jahrhundert mit Mühe und Energie für die Weiterentwicklung der Armenpflege in Form eines „Werkhauses“ in Göttingen eingesetzt. Organisiert wurde die Armenfürsorge der Stadt von einer Armendeputation, die im Auftrag des Magistrats die Arbeit der Armenpfleger übersah und für die Zinanzierung sorgte. Neben Spenden der Bürger kamen die Mittel aus der Stadtkasse. 1818/19 wurde das alte, zu klein gewordene Werkhaus aus dem 18. Jahrhundert durch ein modernes Arbeitshaus ersetzt, das zwei Ziele hatte, nämlich „für freiwillige Arbeiter […] Raum, Werkzeuge und Materialien“ zu schaffen und gleichzeitig „Zwangsarbeiter“ unterzubringen (Saalfeld, 1820 S. 592). Jenen Armen etwa, die von der Stadt in Klein-Paris untergebracht waren, fehlte der Raum für kleinhandwerkliche Tätigkeiten völlig. Das „Werkhaus“ bot zudem als geschlossene Armenfürsorge eine Institution, die neben der Ausgabe von Hilfsgütern, eine Unterkunft für zeitgenössisch als arbeitsscheu, liederlich, trunksüchtig und bettelnd beschriebene Menschen darstellte. Im Unterschied zur offenen Armenfürsorge, bei der Arme finanzielle Unterstützung erhielten, wurden also auch jene Menschen aufgenommen, deren Armut aus Sicht der Stadtbürger als „selbstverschuldet“ galt (z.B. durch Alkoholsucht). Kranke sowie verlassene Arme fanden in der Institution Kost, Lager sowie ärztliche Betreuung. Die Entscheidung einer Aufnahme in das Haus verlief überwiegend nach subjektiven Kriterien der Verwalter. Für viele Jahre trug der Pastor an St. Marien (1788- 1851) Carl Heinrich Miede die Verantwortung für das Armenhaus (Böhme 2002, S. 567).

Durch die Arbeitserträge der Insassen finanzierte sich das Armen-Arbeitshaus weitestgehend selbstständig und war somit unabhängig von staatlicher Unterstützung. Hinzu kamen Spenden und Wohltätigkeitsaktivitäten von Bürger/innen (siehe Frauenverein). Im Jahr 1876 konnte sogar ein Überschuss erreicht werden und ein großes Abendessen stattfinden (Schallmann 2004, S.32).

Pflichten und Abläufe

Die Aufnahme in das Armen- Arbeitshaus war für viele Menschen eine Alternative zum (illegalen) Leben auf der Straße und wurde – so die bürgerlichen Quellen aus dem 19. Jahrhundert – dankend aufgenommen. Das Leben in der Anstalt bedeutet aber auch strikte Befolgung der Hausordnung. Diese setzte Reinlichkeit und gutes Benehmen als oberste Prioritäten. Mit dem Eintritt verpflichtete man sich zur täglichen Arbeit sowie zur Anerkennung der Disziplinargewalt des aufsichtführenden Senators. Besondere Aufsicht über den Tagesablauf sowie die Bedürfnisse der Armen wurde von sogenannten „Armenfreunden und -freundinnen“ übernommen, deren Beobachtungen und Nachrichten mit dem „kleinen Kollegium“ des Magistrats geteilt wurden (Marx 1824, S.302).

Die Hausordnung galt auch für die in der Institution lebenden Kinder, die darüber hinaus zum Schulbesuch aufgefordert wurden. Offiziell konnten die Bewohner des Hauses keinen unmittelbaren Pflichten unterworfen werden, jedoch zeigen Berichte über die Zustände, dass strengste Kontrolle und Zwang an der Tagesordnung waren. Die Insassen waren an einen strikten Arbeitsablauf gebunden. Der Arbeitstag begann morgens um 5 Uhr (im Winter teilweise um 6 Uhr) und endete frühestens um 19 Uhr. Vor- und nachmittags durften die Arbeiter eine halbe Stunde Pause machen und für die Mittagszeit wurde ihnen eine längere Pause gewährt. Um 21 Uhr wurde mit einer Glocke die Schlafenszeit angekündigt und es sollte absolute Ruhe im Haus herrschen. Zu den täglichen Aufgaben gehörte Holz zerkleinern, Matten flechten, Spinnen, Stricken, Nähen und Tagelöhnerarbeit (teilweise auch außerhalb des Hauses). Auch mittellose Wanderer durften gegen Holzarbeit im Arbeitshaus nächtigen. Im selben Haus befand sich auch die sogenannte „Zwangs- Arbeitsanstalt“, deren max. 15 Insassen von den anderen Bewohnern getrennt waren und ebenso über die Armen-Deputation unterstützt wurden. (Schallmann 2004, S.33. Marx 1824, S.302).

Plan der Armenanstalt in Hamburg

Plan der Armenanstalt in Hamburg, aus: Göttingisches Magazin für Indüstrie und Armenpflege 1 (1789), S. 398-399.

Zustände

Trotz Hausordnung gelang es oft nicht, Konflikte unter den Bewohner/innen zu vermeiden und für genügen Sauberkeit zu sorgen; obwohl Insassen auf Krankheiten und Parasiten untersucht wurden „wimmelten die Kleider, auf der Haut haftete so viel Schmutz, dass ärztliche Untersuchungen nötig waren“ (zit. nach: Schallmann 2004, S.33). Zudem äußerte sich das Zusammenleben auf engstem Raum zu Streit, der häufig in offener Gewalt ausgetragen wurden. Kontrollpflicht, Reinlichkeitsprinzip und Arbeitszwang waren wohl die Hauptgründe, die für eine angespannte Atmosphäre im Haus sorgten. Bei vorzeitigem Austritt oder Verstoß gegen die Hausregeln war die Stadt Göttingen berechtigt, den Bedürftigen jegliche weitere Fürsorge zu entziehen.

Ab dem 10.01.1911 wurde das Grundstück in der Angerstraße als Wanderarbeitsstätte genutzt und  für die nächsten Jahre ehemalige Insassen und Wanderarbeiter lebten unter einem Dach. Die Auflösung des ursprünglichen Armen-Arbeitshauses deutet auf die zunehmende Kommunalisierung und Entprivatisierung sozialpolitischer Maßnahmen hin (Schallmann 2004, S. 34).

Literatur
Hammann, Konrad (2002): Geschichte der evangelischen Kirche in Göttingen (ca. 1650-1866), in: Ernst Böhme und Dietrich Denecke, Göttingen: Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 2: Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen: Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt (1648-1866), Göttingen, S. 525-586.

Marx, Karl F.H. (1824), Goettingen in medicinischer, physischer und historischer Hinsicht geschildert, Göttingen.  Link: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN638480337

Saalfeld, Friedrich (1820), Versuch einer academischen Gelehrten-Geschichte von der Georg-Augustus-Universität zu Göttingen, Dritter Teil 1788-1820, Hannover.

Schallmann, Jürgen (2004), Das System der kommunalen Armenfürsorge in Göttingen 1871- 1914, Göttingen.

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