Der Frauenverein zu Göttingen

Von Ann-Christin Lembke

In Zusammenarbeit mit der städtischen Einrichtung der Armendeputation gelang es den engagierten Mitgliedern des Frauenvereins zu Göttingen, sich und ihre Vereinstätigkeit ab dem Jahr 1840 als wichtigen Bestandteil der Göttinger Armenpflege zu etablieren. Durch großzügige Spenden, auf die der Verein bis zu seiner Schließung 1956 angewiesen bleiben sollte, konnte im Jahr 1842 schließlich das Haus „Neustadt 12“ erworben werden. Die neuen Räumlichkeiten wurden nicht nur für Lager- und Verwaltungszwecke genutzt, auch eine Kochanstalt, eine Dienstbotenschule, eine Näherei, eine Spinnerei, sowie eine Kleinkinderschule fanden Platz in dem stattlichen Gebäude (Weber-Reich 1993, S. 31f.). Die ursprünglichen Vorstadthäuser der Straße Neustadt wurden nach und nach durch großflächige Wohnhäuser ersetzt. Auch das Haus des Frauenvereins wurde überbaut.

Das Wirksamwerden der Frauen im Zeichen „christlicher Liebesthätigkeit“

Neben zahlreichen anderen Frauenvereinen deutscher Städte gründete sich auch der Verein der Göttinger Frauen unter dem Vorsatz „christlicher Liebesthätigkeit“ (Weber-Reich 1989, S. 1). Dieser spezielle Begriff appellierte vor allem an die Tugenden der christlichen und bürgerlichen Frau des 19. Jahrhunderts. Praktisch umgesetzt werden konnten dieses Prinzipen, indem man die Bedürftigen der Heimatstadt unterstützte (Weber-Reich 1989, S.19). Allerdings stand die Vereinsarbeit an sich nie im direkten Zusammenhang zur Kirche; vielmehr sollte der Beitrag der Frauen als öffentliche Anteilnahme an der Verbesserung des Soziallebens der Stadt Göttingen verstanden werden (Weber-Reich 1989, S. 28).

Die Form der Hilfestellung, die durch diese Art von Unterstützungstätigkeit gewährleistet werden sollte, gliederte sich in einen öffentlichen und in einen privaten Teil. Während der öffentliche Part die Grundversorgung, wie zum Beispiel die Speisung bedürftiger Personen beinhaltete, trug der private Part zu einer Weiterentwicklung der individuellen Armenpflege bei. Hier standen nicht „die Armen“ in ihrer gesamten Masse im Fokus, sondern die aktive Notminderung für einzelne Personen und Familien. Dies bedeutete beispielsweise Unterschichtangehörigen zu helfen, eine „würdige Berufstätigkeit“ zu erlangen, auch Frauen (Weber-Reich 1989, S.19).

Das große Interesse und die Aktionsbereitschaft der Frauen trugen dazu bei, dass bereits bei der ersten Zusammenkunft am 1. März 1840 vorläufige Statuten des Frauenvereins (Quelle 1) festgelegt wurden. Hierbei wurden folgende Vorhaben angestrebt:

1. Die Versorgung Kranker und Schwacher mit warmer Speise.
2. Die Beschäftigung armer Frauenzimmer durch weibliche Handarbeiten.
3. Das Streben, verarmten Handwerkern und Tagelöhnern Arbeit und Kunden zu verschaffen.
4. Die Erziehung Armer Mädchen für den Dienstbotenstand.
5. Die Errichtung einer Verwahrschule für arme Kinder.
6. Die Sammlung von Kleidungsstücken für arme.

Die leitenden Grundsätze (Quelle 2) hierbei waren:

„Im Einklang mit der Armenverwaltung [zu] wirken, vorzugsweise nur würdige arme unterstützen [und] in der Regel nicht durch baares [sic] Geld, sondern durch Gelegenheit zum Verdienste und Verschaffen nothwendiger [sic] Lebensbedürfnisse [zu] helfen“.

„Edle Frauen und Töchter Göttingens gründen einen Verein“ (Weber-Reich 1989, S. 24)

Ziele und Arbeitswege des Vereins waren schnell gefunden. Die Umsetzung der Pläne, der direkte Kontakt zu den Armen und die Arbeit mit ihnen gestaltete sich jedoch aufgrund der Unerfahrenheit der Frauen auf dem Gebiet der Armenfürsorge anfänglich schwierig (Weber-Reich 1989, S. 31). Nicht nur die Statuten erforderten nach und nach einige Aktualisierungen, auch die Deutungsmuster und Denkweisen der Vereinsfrauen mussten sich einer aufklärerischen Generalüberholung unterziehen. So war einer der großen Unterschiede zwischen dem Frauenverein und der Armendeputation Göttingens, dass letztere gesetzlich dazu verpflichtet war, alle Armen zu unterstützen. Wie aus den oben genannten Leitgrundsätzen von 1842 hervorgeht, zog es der Frauenverein allerdings vor, seine Hilfe nur den „würdigen“ Armen zu Teil werden zu lassen (Weber-Reich 1989, S. 23, 26). (Für weitere Abzweigungen im Bereich der Armenfürsorge siehe auch St. Michaelis – Die katholische Gemeinde und ihre Armenfürsorge.)

„Würdig“ waren in diesem Sinne beispielsweise Kranke, Alte, Verwitwete, Kinderreiche, Verwaiste, Verlassene und nur zeitweise Arbeitslose. Sprich solche Arme, die vermeintlich unverschuldet in ihre missliche Lage geraten waren und eben nicht jene, die aufgrund ihres angeblich verschwenderischen Lebensstils selbst für ihre Armut verantwortlich gemacht wurden (Weber-Reich 1989, S. 30-32).
Der Kontakt und die direkte Beschäftigung der bürgerlichen Frauen der Mittel- und Oberschicht mit den Armen ihrer Stadt ließ das eingefahrene Bild der Armut als Teil der „göttlichen Ordnung“ in den Köpfen der Frauen jedoch rasch erschüttern (Weber-Reich 1989, S. 32). Durch die wöchentlichen Besuche der Helferinnen konnte eine persönliche Beziehung zu den Bedürftigen aufgebaut werden und die Vereinsfrauen lernten immer mehr über die individuellen Schicksale und Verarmungsursachen der zu Pflegenden. Folge dieser Erkenntnis war, dass nun auch Arme, die sich als vertrauenswürdig erwiesen, in die Obhut der Vereinsfrauen aufgenommen wurden (Weber-Reich 1989, S.33).

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Foto: Vereinshaus Neustadt 12, Archivfoto des städtischen Museums Göttingen

Die Mitglieder des Frauenvereins – Von der Ehefrau zur Ausbilderin

Betrachtet man die soziale Herkunft der Mitglieder des Frauenvereins, so erklärt sich ihr anfängliches Verhalten gegenüber „selbstverschuldet“ Armen. Beschränkte sich der Zuständigkeitsbereich der „rechtschaffenden und ordentlichen“ Frauen zunächst auf den sozialen Spielraum ihrer Väter, Familien oder Ehemänner, so verschafften sie sich durch den Vereinseintritt ihr eigenes Wirkungsfeld und einen selbstständigen Tätigkeitsbereich, losgelöst von dem Personenkreis des Umfeldes ihrer Männer (Weber-Reich 1989, S. 29-31). Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass ein Großteil der Vereinsfrauen mit Professoren der Universität verheiratet war. Im Hinblick auf die Finanzierung des Vereins über Spenden und Veranstaltungen zu seinen Gunsten ist der Beitrag der Ehemänner und der Universität nicht außer Acht zu lassen (Weber-Reich 1989, S. 10).
Doch die Frauen blühten in ihren neuen Aufgaben auf und der Verein entwickelte sich zu einer fest etablierten Instanz des sozialen Lebens Göttingens. Obschon stets als Unterstützungsorgan der Armendeputation gedacht, schien die Arbeit für den Frauenverein so beflügelnd, dass die Mitgliederzahl noch im Gründungsjahr auf 242 stieg und die Arbeitszweige und Ziele des Vereins stark erweitert werden konnten. Viele Mitglieder sind sogar ohne Berufsbezeichnung ihres Mannes eingetragen, was die Position der Vereinsfrauen als selbstständige und tatkräftige Akteurinnen hervorhob (Weber-Reich 1989, S. 29).

Ein weiteres Novum fand sich außerdem in der Besetzung der Lehr- und Erziehungsstellen der „Schulanstalten zur Erziehung armer Kinder“ (Weber-Reich 1989, S. 33). Durch ihre meist von Haus aus guten Ausbildung in den weiblichen Handarbeitstätigkeiten und die eigenen Familienerfahrungen bezüglich der Arbeit mit Kindern gliederten sich die Frauen reibungslos in die Erziehungsarbeit ein und gewährleisteten so kostengünstige, da zumeist freiwillige Arbeitskraft. Die Frauen arbeiteten demnach nicht nur mit bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Gehilfinnen zusammen, sie wurden teilweise selbst zu solchen (Weber-Reich 1989, S. 30f).
Dieser Schritt hin zur Emanzipation der Frauen führte in der Öffentlichkeit immer wieder zu dem Vorwurf, die Frau würde durch die Vereinsarbeit ihrer natürlichen Rolle entzogen (Weber-Reich 1989, S. 19). Die Erfolge ihres Engagements rechtfertigten diese Neuheiten jedoch nach und nach. (Zur Bildung und Ausbildung der Frauen im 19. Jahrhundert siehe auch: Die städtische höhere Töchterschule.)

Das Wirkungsfeld des Frauenvereins: Die acht Arbeitszweige

Beginnend mit der Versorgung der Armen mit warmer Speise und der Mitarbeit in der Familien- und Krankenpflege, gelang es den Vereinsfrauen die Arbeitszweige nach und nach um sechs Hauptzweige zu erweitern. Mit Erlangung des Vereinshauses in der Neustadt 12 (1842) wurden dem Verein eine Spinnerei, eine Stickerei, eine Weißnäherei, die Arbeit an der Kinder- und Mädchenfürsorge, eine Dienstbotenschule und eine Kleinkinderbewahranstalt angegliedert (Weber-Reich 1989, S.35). Aufgrund steter finanzieller und personeller Schwierigkeiten wurden in den folgenden Vereinsjahren keine weiteren Arbeitszweige hinzugefügt, stattdessen sollte die Arbeit in den vorhandenen Arbeitsbereichen intensiviert werden (Weber-Reich 1989, S.30).

Die finanziellen Schwierigkeiten, die den Frauenverein stets begleiteten, führten im Jahr 1956 schließlich zur Auflösung. Die von den Vereinsfrauen in die Wege geleiteten Schritte sollten jedoch nicht umsonst gewesen sein: Einzelne Arbeitszweige, wie die Armenküche und die Kinderbewahranstalt wurden vom Evangelischen Frauenbund übernommen und auch die Armendeputation übernahm einige Arbeitsweisen und Aufgabenbereiche in den eigenen Tätigkeitsbereich auf (Weber-Reich 1989, S. 2).

Stand: 30.01.2013

Literatur

Denecke, Dietrich/ Böhme, Ernst (1987): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt (Bd. 2), Göttingen.

Weber-Reich, Edeltraut (1989): Der Frauenverein zu Göttingen von 1840 bis 1956. Ein Beitrag zur Volkskundlichen Frauen-Vereinsforschung und zur Sozialgeschichte der Stadt Göttingen, unveröffentlichte Magisterarbeit, Göttingen.

Weber-Reich, Edeltraut (1993): „Um die Lage der hiesigen nothleidenden Classe zu verbessern“. Der Frauenverein zu Göttingen von 1840 bis 1956. Studien zur Geschichte der Stadt Göttingen (Bd. 18), Göttingen.

Quellen

1) Vorläufige Vereinsstatuten vom 1. März 1840. § 22, StadtA Gö, Dep. 30/1.

2) Frauenverein zu Göttingen, Jahresbericht 1842, S. 4, StadtA Gö.

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